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auf was für ideen das standesamt kommt

inzwischen ist es winter und das standesamt meldet sich nach der weihnachtspause zurück:

 

"ja, also... sorry... stimmt, das mit dem pstg §47 haben wir übersehen, aber schauen Sie doch mal in den gesetzestext, da gibt es nur ein paar bestimmte fälle, für die der gilt. für alle anderen gilt pstg §48 - das ganze muss jetzt vor gericht.

 

wir brauchen eine formalität: gehen Sie mit dem perso mal zum standesamt des wohnorts und lassen Sie dort beglaubigen, dass Sie Sie sind und wie Ihre unterschrift aussieht, so dass wir wissen, dass Sie die bisherigen schreiben auch wirklich selbst unterzeichnet haben.

 

und dann brauchen wir noch die adresse(n) der eltern, weil die ja damals den eintrag gemacht haben. und sollten diese verstorben sein, teilen Sie uns doch bitte das jeweilige sterbedatum mit."

 

ideen haben die... darüber muss ich jetzt erstmal nachdenken und mich etwas einlesen. ich dachte eigentlich, dass das spätestens seit neujahr ratzfatz gehen müsste. schließlich gab es da dieses bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem oktober 2017, in dem eine ergänzung der rechtslage für fälle, wie meinen, bis zum jahresende 2018 erledigt sein sollte.

 

meine recherche - gesetze

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